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Autor: Susan Friedrich
Artikel vom 29.05.2024

Sitzungsbericht vom 13.05.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 13.05.2024

Feststellung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020

Bereits unter TOP 6 seiner öffentlichen Sitzung vom 22.05.2017 hatte der Gemeinderat einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, die vom Land Baden-Württemberg vorgegebene Einführung des „Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens“ (NKHR) erst zum spätest möglichen Zeitpunkt, also zum Stichtag 01.01.2020 vorzunehmen.

Die neue doppische Buchhaltung besteht aus drei Komponenten: Der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung und der Finanzrechnung. Die Ergebnis- und die Finanzrechnung waren bereits Bestandteil der inzwischen beratenen und beschlossenen doppischen Haushaltspläne 2020 bis 2024.

Für die Vermögensrechnung war es hingegen notwendig, dass zunächst das gesamte Vermögen der Gemeinde Weißbach vollständig und flächendeckend erfasst sowie bewertet wird. Das Ergebnis hiervon ist die Eröffnungsbilanz.

Die Verwaltung hat viel Arbeit, Zeit und Mühe investiert, um die Eröffnungsbilanz korrekt und unter Berücksichtigung der Bewertungsgrundsätze der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zu erstellen.

Kämmerin Susanne Mugele hat dem Gemeinderat nun in einer umfangreichen PowerPoint-Präsentation das Ergebnis präsentiert.

Die Bilanzsumme der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2020 beträgt 27.370.412,37 EUR.

Davon entfallen auf

die Aktivseite:

-   Immaterielles Vermögen                      6.343,20 EUR

-   Sachvermögen                           21.692.737,74 EUR

-   Finanzvermögen                          5.659.757,86 EUR

-   Abgrenzungsposten                         11.573,57 EUR

die Passivseite:

-   Basiskapital                              20.670.319,97 EUR

-   Rücklagen                                        10.275,56 EUR

-   Sonderposten                              4.933.719,52 EUR

-   Rückstellungen                                415.220,00 EUR

-   Verbindlichkeiten                         1.228.411,38 EUR

-   Abgrenzungsposten                       112.465,94 EUR

Der Gemeinderat nahm von diesen Zahlen Kenntnis und beschloss die Eröffnungsbilanz einstimmig.

Beschluss der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung 2024

Das Kindertagesbetreuungsgesetz verlangt, dass die Gemeinden jedes Jahr einen Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplan erstellen.

Bürgermeister Rainer Züfle stellte dem Gemeinderat nun den Entwurf des Bedarfsplans für das Jahr 2024 vor. Zum Stichtag 01.03.2024 waren in der Gemeinde Weißbach 61 Kleinkinder (also Kinder im Alter unter drei Jahren) gemeldet. Für diese stehen insgesamt 20 Betreuungsplätze in der Kinderkrippe Weißbach (die allerdings auch als Betriebs-Kinderkrippe der Firma Continental fungiert) zur Verfügung.

Die zwanzig Plätze der Kinderkrippe Weißbach waren am Stichtag 01.03.2024 komplett belegt, unter anderem durch drei auswärtige Kinder von Mitarbeitern der Firma Continental. Laut den aktuell vorliegenden Anmeldungen wird die Kinderkrippe bis zum Sommer 2024 weiterhin fast vollständig besetzt sein. Bis zum Sommer 2025 ist laut den Anmeldungen dann mindestens mit fünf bis siebzehn Kindern zu rechnen. Eine Warteliste wird derzeit nicht geführt.

Von der Familiären Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis e.V. (kurz: Kit; früherer Name: Tagesmütterverein Hohenlohekreis e.V.) wird derzeit ein Kind aus der Gemeinde Weißbach betreut.

Wenngleich die Anzahl an Kleinkindern aktuell also rund dreimal höher ist als die Zahl der vorhandenen Betreuungsplätze rechnet die Verwaltung damit, dass die Betreuungsplätze trotzdem ausreichen werden. Erfahrungsgemäß besuchen nämlich zumeist weniger als ein Drittel der in der Gemeinde Weißbach gemeldeten Kleinkinder tatsächlich die hiesige Kinderkrippe.

Der Gemeinderat nahm von diesen Ausführungen Kenntnis und stimmte sodann der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2024 einmütig zu.

Beschluss der Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2024 bis 2026

Auch für den Kindergartenbereich müssen die Gemeinden Jahr für Jahr einen Bedarfsplan aufstellen.

Bürgermeister Rainer Züfle stellte dem Gemeinderat diesen Plan ebenfalls vor.

Demnach stehen im Ortsteil Weißbach in drei Gruppen insgesamt 65 Kindergartenplätze zur Verfügung; im Ortsteil Crispenhofen sind es 25 Plätz in einer Gruppe. Somit sind summa summarum 90 Plätze vorhanden. Nach dem aktuellen Stand des Einwohnermelderegisters werden in der Gemeinde Weißbach in den Jahren 2024 bis 2026 zwischen 75 und 85 Kinder im kindergartenfähigen Alter leben. Somit werden die vorhandenen 90 Kindergartenplätze aus heutiger Sicht zur Deckung des örtlichen Bedarfs ausreichen. Dies gilt erst recht unter dem Aspekt, dass es stets auch Kinder gibt, die überhaupt keinen Kindergarten oder aber eine auswärtige Einrichtung (z.B. in einen Waldorf-Kindergarten) besuchen.

Obwohl genügend Kindergartenplätze vorhanden sind, besteht im Kindergarten Weißbach seit einiger Zeit jedoch das Problem, dass aufgrund Personalmangels nur zwei der drei Gruppen betrieben werden können. Somit stehen dort derzeit nur 45 der 65 Plätze tatsächlich zur Verfügung. In den letzten Monaten gab es vorübergehend sogar einen Aufnahmestopp. Durch die Neueinstellung von Erzieherinnen wird in einigen Monaten aber hoffentlich wieder ein voller Betrieb des Kindergartens möglich sein.

Der Kindergarten-Bedarfsplan wurde vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und sodann ohne Gegenstimme beschlossen.

Baugesuche

Dem Gemeinderat lag diesmal nur ein einziges Baugesuch vor. Dabei ging es um den Anbau einer Garage mit Carport und den Anbau eines Esszimmers an das bestehende Wohnhaus in der Brunnengasse 14 in Crispenhofen.

Wie von der Verwaltung vorgeschlagen, erteilte der Gemeinderat diesem Bauvorhaben einhellig das Einvernehmen der Gemeinde.

Antrag der BWV-Gemeinderatsfraktion auf Feststellung des Eigentums der Gemeinde Weißbach an der Flutlichtanlage am Sportplatz Weißbach

Da die BWV-Gemeinderatsfraktion ihren Antrag noch vor Beginn der Sitzung wieder zurückgezogen hat, konnte dieser Tagesordnungspunkt entfallen.

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Bürgermeister Rainer Züfle gab folgenden Beschluss bekannt, den der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 gefasst hatte:

„1.) Für die Erschließung des 2. Bauabschnitts des Gewerbegebiets ‚Sandbühl-Egerten‘ in Weißbach wird die Variante ‚Wendeplatte und Entwässerung im Freispiegel‘ gewählt.

2.) Das Ingenieurbüro IFK aus Mosbach wird beauftragt zu untersuchen, ob

a) die Entwässerung in den geplanten Abwassersammler des AZV erfolgen kann, oder ob

b) die Max-Eyth-Straße angehoben werden und der Feldweg auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1089 auf der Gemarkung Weißbach trotzdem noch angefahren werden kann.“

Verschiedenes

Unter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben beziehungsweise besprochen:

-    Der geplante private Solarpark „Häuble“ auf der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, muss nach den Vorgaben der Netze BW GmbH seinen Strom im Bereich des Bürgerzentrums Lagenbachtal ins Netz einspeisen. Hierfür wird hinter der vorhandenen Trafostation in der Kelterstraße eine extra Umspannstation errichtet werden.

-    Die Wohnanlage für Betreutes Wohnen in der Ortsmitte Weißbach der insolventen Firma Paulus Wohnbau GmbH wird durch die Firma PP Immobilien GmbH fertiggestellt werden. Ende April sind die hierfür erforderlichen Verträge notariell beurkundet worden. Die Bauarbeiten an der Wohnanlage sollen in Kürze wiederaufgenommen werden.

 -   Die nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 17.06.2024, im Sitzungssaal des Rathauses in Weißbach stattfinden.