Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Sitzungsberichte

Sitzungsbericht vom 24.06.2019

Erstelldatum23.10.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.06.2019

Beschluss der Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2019Das Kindertagesbetreuungsgesetz verlangt, dass die Gemeinden jedes Jahr einen Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplan erstellen. Bürgermeister Rainer Züfle stellt dem Gemeinderat nun den Entwurf des Bedarfsplans für das Jahr 2019 vor. Dieser war im Vorfeld schon mit der evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen-Weißbach (Träger der Kleinkindgruppe Weißbach) und der Konrad Hornschuch AG (Kooperationspartner der Kleinkindgruppe Weißbach) abgestimmt worden.Wie die Bedarfsplanung für das Jahr 2019 aufzeigt, sieht die Situation der Gemeinde Weißbach so aus, dass es hier derzeit 70 Kleinkinder (also Kinder im Alter unter drei Jahren) gibt. Für diese stehen insgesamt 25 Betreuungsplätze zur Verfügung: 20 Plätze in der Kleinkindgruppe Weißbach (die allerdings auch als Betriebs-Kinderkrippe der Konrad Hornschuch AG fungiert) und 5 Plätze in der altersgemischten VÖ-Gruppe des Kindergartens Crispenhofen. Außerdem kooperiert die Gemeinde Weißbach seit dem 01.01.2013 mit KIT (Abkürzung für „Familiäre Kindertagesbetreuung Hohenlohekreis e.V.; früher: Tagesmütterverein Hohenlohekreis e.V.), sodass Kinder aus der Gemeinde seither auch bei Tageseltern betreut werden können.Gegenwärtig sind in der Kleinkindgruppe Weißbach 19 Betreuungsplätze belegt. In der altersgemischten Gruppe Crispenhofen waren zum Stichtag 31.01.2019 zwei Kleinkinder angemeldet, von denen eines inzwischen aber drei Jahre alt geworden ist und deshalb als Kindergartenkind gilt. Ein weiteres Kleinkind wird von KIT betreut. Somit reicht die Zahl der vorhandenen Betreuungsplätze für Kleinkinder aus, um die aktuelle Nachfrage zu decken. Der Gemeinderat nahm von alldem Kenntnis und beschloss einstimmig die vorgestellte Kleinkindbetreuungs-Bedarfsplanung für das Jahr 2019.Beschluss der Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2019 bis 2021 Auch für den Kindergartenbereich müssen die Gemeinden Jahr für Jahr einen Bedarfsplan aufstellen.Die Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2019 bis 2021 zeigt auf, dass sich die Zahl der potentiellen Kindergartenkinder im Teilort Weißbach bis Anfang 2022 konstant auf einem hohen Niveau bewegen wird. Um möglichst allen Kindern einen Kindergartenplatz anbieten zu können, hat die Gemeinde Weißbach im Kindergarten „Naseweis“ in der Kelterstraße 22 in Weißbach zusätzlich zur bestehenden Ganztagesgruppe (maximal 20 Plätze) und zur bestehenden Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (kurz: VÖ-Gruppe; maximal 25 Plätze) zum 01.05.2019 eine weitere VÖ-Gruppe mit maximal 25 Plätzen eingerichtet. Somit stehen in Weißbach nun maximal 70 Kindergartenplätze zur Verfügung.Da es nach heutigem Stand während des Betrachtungszeitraums der Kindergarten-Bedarfsplanung, also bis Anfang 2022, in der Ortschaft Weißbach voraussichtlich maximal 68 Kinder im Kindergartenalter geben wird, werden die hier vorhanden Plätze also voraussichtlich ausreichen.Im Teilort Crispenhofen wird die Zahl der drei- bis sechsjährigen Kinder bis Anfang 2022 voraussichtlich weitgehend stabil bleiben und in etwa mit der Anzahl der im eingruppigen Kindergarten in der Criesbacher Straße 23 vorhandenen Kindergartenplätze übereinstimmen. Erwähnenswert ist, dass mittlerweile auch einige Weißbacher Kinder den Kindergarten Crispenhofen besuchen, was zu dessen guter Auslastung beiträgt. Außerdem können dort auch zweijährige Kinder betreut werden. Daher ist die Auslastung dieses Kindergartens inzwischen recht erfreulich.Insgesamt reicht also auch die Zahl der vorhandenen Kindergartenplätze aus, um den Bedarf zu decken. Der Gemeinderat nahm das zur Kenntnis und beschloss ohne Gegenstimme die Kindergarten-Bedarfsplanung für den Zeitraum 2019 bis 2021.Feststellung etwaiger Hinderungsgründe bei der am 26.05.2019 gewählten Gemeinderätinnen und GemeinderätenBei der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 sind für die kommende Legislaturperiode folgende 13 Personen in den Gemeinderat der Gemeinde Weißbach gewählt worden: Ralf Bauer, Daniela Bühler, Thomas Foss, Ulrike Hochholdinger, Rainer Irouschek, Waltraud Kuhnle, Lothar Machule, Jens Mettendorfer, Reiner Mitschke, Isa-Carmen Philipp, Reinhold Pils, Ulrich Rüdele sowie Thomas Weinmann.Laut § 29 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) muss der alte Gemeinderat vor der ersten Sitzung des neuen Gremiums feststellen, ob bei irgendeinem der Gewählten ein Hinderungsgrund besteht, der ihn an der Aufnahme seines Amtes hindert. Wie der Gemeinderat förmlich feststellte, ist aber bei keiner der am 26.05.2019 gewählten Personen ein Hinderungsgrund zu erkennen. BaugesucheDem Gemeinderat lag diesmal eine Bauvoranfrage vor, bei der es um den Neubau eines Doppelhauses mit insgesamt vier Wohneinheiten und sechs Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 494 in der Weinbergstraße in Weißbach ging. Mit der Bauvoranfrage sollten folgende drei Fragen geklärt werden: 1.) Wird zugestimmt, dass das Gebäude in westliche Richtung teilweise aus dem Baufenster herausgerückt wird? 2.) Wird zugestimmt, dass die Garagen außerhalb der überbaubaren Fläche errichtet werden? 3.) Werden Schleppgauben mit einem Flachdach zugelassen? Der Gemeinderat zeigte sich mit der Lage des Wohnhauses und mit den Flachdach-Schleppgauben einhellig einverstanden. Bezüglich der Garagen wurde jedoch mehrheitlich entschieden, dass sie weiter von der Weinbergstraße weggerückt werden sollen, sodass zumindest teilweise PKWs davor parken können.Die endgültige Entscheidung über die Bauvoranfrage hat nun das Landratsamt als Untere Baurechtsbehörde zu treffen. Ehrungen und VerabschiedungenHerr Roland Grund und Herr Ulrich Rüdele gehören dem Gemeinderat seit dem 22.10.1989 ununterbrochen an, Herr Reinhold Pils seit dem 05.09.1994, Herr Manfred Egner und Herr Thomas Foss seit dem 22.11.1999 sowie Frau Ulrike Hochholdinger und Herr Reiner Mitschke seit dem 20.07.2009. In Anerkennung dieses langjährigen ehrenamtlichen Engagements zum Wohle der Gemeinde Weißbach und ihrer Einwohner zeichnete Bürgermeister Rainer Züfle die genannten Gemeinderatsmitglieder mit der Ehrennadel des Gemeindetags Baden-Württemberg in der jeweiligen Ehrungsstufe aus und dankte ihnen recht herzlich für ihren Einsatz. Anschließend verabschiedete er Herrn Roland Grund, Herrn Manfred Egner, Herrn Martin Göller, Herrn Andreas Hehn und Herrn Volker Kerl, die bei der Gemeinderatswahl am 26.05.2019 nicht mehr angetreten sind und deshalb dem Gremium künftig nicht mehr angehören werden. Er würdigte in einer kurzen Laudatio das kommunalpolitische Wirken jedes einzelnen der ausscheidenden Gemeinderäte, dankte jedem von ihnen und überreichte ihnen zur Erinnerung ein kleines Geschenk. BürgerfragestundeEs war nur eine einzige Zuhörerin anwesend, die aber keine Frage stellte. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 21.05.2019 beschlossen hat, für die Dauer der längerfristigen Erkrankung des stellvertretenden Bauhofleiters einen weiteren stellvertretenden Bauhofleiter zu ernennen. Die Wahl dafür fiel auf den Bauhofarbeiter Gerhard Belz. Für den Bauhof wird ein weiterer Arbeiter eingestellt. Die Stelle soll unverzüglich ausgeschrieben und schnellstmöglich besetzt werden. Sie wird wieder entfallen, sobald der erkrankte stellvertretende Bauhofleiter aus dem Bauhof ausscheidet oder sobald ein anderer Bauhofarbeiter ausscheidet, nachdem der erkrankte stellvertretende Bauhofleiter seine Arbeit im Bauhof dauerhaft wieder voll aufgenommen hat. VerschiedenesBürgermeister Rainer Züfle teilte mit, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 22.07.2019, stattfinden wird. Nach der Sommerpause sind dann folgende Sitzungstermine vorgesehen: 23.09.2019, 21.10.2019, 18.11.2019 und 16.12.2019.Anfragen und Anträge Weil die Hohenloher Zeitung seit geraumer Zeit nur noch selten über die Sitzungen des Weißbacher Gemeinderats berichtet, sinnierte Gemeinderat Andreas Hehn darüber nach, welche Tagesordnungspunkte eine Sitzung denn haben müsste, damit sie für die Zeitung interessant wird. Vielleicht einen Antrag auf Ausweisen eines UFO-Landeplatzes? Also stellte er mit einem Augenzwinkern prompt einen solchen Antrag und wurde dabei von Gemeinderat Roland Grund unterstützt. Bürgermeister Rainer Züfle erwiderte daraufhin schalkhaft, dass eine Abstimmung über diesen Antrag nicht nötig sei, weil Außerirdische, sofern sie unsere schöne Gemeinde besuchen wollen, auch ohne förmlichen Gemeinderatsbeschluss ihr UFO gerne auf dem gemeindeeigenen Acker an der Forchtenberger Straße in Weißbach landen dürfen.