Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Sitzungsberichte

Sitzungsbericht vom 18.11.2019

Erstelldatum16.12.2019

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2019

Baugesuche
Dem Gemeinderat lag diesmal eine Bauvoranfrage vor, welche in etwas anderer Form schon in der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.06.2019 behandelt worden war und bei der es damals um den Bau eines Vierfamilienwohnhauses mit sechs Garagen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 494 in der Weinbergstraße in Weißbach ging. Entgegen der anfänglich vorgelegten Planung sind jetzt nur noch vier anstatt sechs Garagen vorgesehen, und diese sollen auch anders angeordnet werden.
Da nach den gesetzlichen Vorschriften für ein Vierfamilienwohnhaus vier Stellplätze ausreichen, hatte der Gemeinderat rechtlich keine Möglichkeit, die Reduzierung abzulehnen. Mit einer Gegenstimme erteilte er der geänderten Planung schließlich das Einvernehmen. Die endgültige Entscheidung über die Bauvoranfrage hat freilich nicht die Gemeinde, sondern das Landratsamt als Untere Baurechtsbehörde zu treffen.Neuwahl des Kommandanten der Abteilung Crispenhofen der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach sowie dessen Stellvertreters: Zustimmung des Gemeinderats nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz
In Ihrer Versammlung vom 31.10.2019 haben die aktiven Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach - Abteilung Crispenhofen – sowohl den Abteilungskommandanten Marcus Reeber als auch dessen Stellvertreter Michael Matter für weitere fünf Jahre wiedergewählt.
Der Gemeinderat zeigte sich mit dieser Wahl sehr zufrieden und erteilte ihr deshalb nach § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz seine Zustimmung.Mögliche Beteiligung der Gemeinde Weißbach am Projekt „EnBW vernetzt“
Die EnBW vertritt die Auffassung, dass eine partnerschaftliche Grundhaltung gegenüber den Kommunen für die strategische Ausrichtung an der Energiewende von großer Bedeutung ist. Daher ist es ihr ein Anliegen, dass sich das Unternehmen wieder stärker mit den Kommunen vernetzt. Zu diesem Zweck hat sie das Modell „EnBW vernetzt“ entwickelt. Mit diesem Modell möchte das Unternehmen die Netze BW GmbH dahingehend öffnen, dass sich die baden-württembergischen Kommunen über die „Kommunale Beteiligungsgesellschaft Netze BW GmbH & Co. KG“ mittelbar mit insgesamt bis zu 24,9 % an der Firma beteiligen können.
Die Mindestbeteiligung der möglichen Kapitaleinlage beträgt je Kommune 200.000 €. Die mögliche Höchstbeteiligung ist hingegen für jede Gemeinde anders, denn sie errechnet sich individuell aus der abgesetzten Energiemenge im örtlichem Strom- und Gasverteilnetz der Netze BW und der Einwohnerzahl der jeweiligen Kommune. Für die Gemeinde Weißbach liegt die mögliche Höchstbeteiligung bei 850.000 €. Im Falle einer schnellen Entscheidung (bis zum Jahresende 2019) wäre sogar der doppelte Betrag möglich, also eine Beteiligung in Höhe von bis zu 1.700.000 €. Selbstverständlich wäre aber auch jede andere Beteiligungshöhe zwischen 200.000 € und 1.700.000 € denkbar.
Beginn der Beteiligung wäre entweder am 01.07.2020 oder am 01.07.2021. Die Dauer ist auf fünf Jahre begrenzt; nach diesem Zeitraum ist sowohl eine Beendigung der Beteiligung als auch eine Fortsetzung oder vielleicht gar eine Aufstockung möglich – und zwar wiederum begrenzt auf fünf Jahre.
Die EnBW erhofft sich von der angebotenen kommunalen Beteiligung vor allem zusätzliches Kapital und eine engere Verwurzelung. Der klare Vorteil für die Kommunen liegt hauptsächlich darin, dass ihnen eine feste Ausgleichszahlung in Höhe von 3,60 % p.a. zugesagt wird. Zwar geht hiervon noch ein Verwaltungskostenbeitrag ab, doch dürfte dieser wohl bei höchstens 0,10 % liegen. Eine Rendite in Höhe von effektiv etwa 3,50 % ist beim derzeit extrem niedrigen Zinsniveau natürlich sehr attraktiv. Zwar wäre eine Beteiligung nicht völlig, aber doch zumindest weitestgehend ohne Risiko. Ein Totalausfall der Beteiligung wäre nämlich nur im Fall einer Insolvenz der Netze BW möglich. Eine solche ist aus heutiger Sicht freilich nicht zu erwarten.
Aufgrund der äußerst attraktiven Rendite sprach sich der Gemeinderat nach ausführlicher Diskussion einstimmig dafür aus, dass sich die Gemeinde Weißbach mit dem möglichen Maximalbetrag von 1.700.000 € am Projekt „EnBW vernetzt“ beteiligen sollte. Rein ökonomisch betrachtet wäre eine solche Beteiligung nämlich selbst dann sinnvoll, wenn sie komplett fremdfinanziert werden müsste; immerhin wäre ein endfälliger Kommunalkredit mit fünfjähriger Laufzeit derzeit ja bereits für etwa 0,11 % Zins zu haben.
Ob die Gemeinde Weißbach die Beteiligung tatsächlich in der gewünschten Höhe tätigen kann, hängt allerdings von der hierfür notwendigen Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde – also des Landratsamts Hohenlohekreis – ab. Schließlich ist die Haushaltslage der Gemeinde derzeit ja alles andere als rosig, und perspektivisch ist auch keine Besserung zu erwarten.
Zu klären ist außerdem, ob die Beteiligung an „EnBW vernetzt“ ausgleichsstock-schädlich wäre, denn höchstwahrscheinlich wird die Gemeinde in den nächsten Jahren auf Mittel aus diesem Zuschusstopf angewiesen sein. Gegebenenfalls müsste der Beschluss über die Beteiligung also nochmals überdacht und eventuell gar revidiert werden.Entscheidung über das Ausüben eines satzungsgemäßen Vorkaufsrechts der Gemeinde; hier: Grundstück Flst.-Nr. 665/1 in der Lindenstraße, Gemarkung Weißbach
Mit Kaufvertrag vom 16.10.2019 ist eine 1.676 m² große Teilfläche des insgesamt 3.296 m² großen privaten Grundstücks Flst.-Nr. 665 in der Lindenstraße in Weißbach verkauft worden. Die verkaufte Teilfläche hat die Bezeichnung Flst.-Nr. 665/1 erhalten.
Bereits in seiner öffentlichen Sitzung vom 25.07.2016 hatte der Gemeinderat für das Gebiet, in dem das jetzt verkaufte Grundstück liegt, eine Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB erlassen. Grund hierfür war die Absicht der Gemeinde, die Innenentwicklung zu fördern, um weniger Außenbereichsflächen für neue Baugebiete in Anspruch nehmen zu müssen, verbunden mit der Zielsetzung, die Neubebauung des Gebiets so zu steuern, dass sie dem demographischen und wirtschaftlichen Wandel Rechnung trägt. Gut vorstellbar wäre in jenem Bereich insbesondere Betreutes Wohnen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat jetzt einstimmig beschlossen, bezüglich des Grundstücks Flst.-Nr. 665/1 von der Vorkaufsrechtssatzung Gebrauch zu machen und das Vorkaufsrecht auszuüben. Entscheidung über die Annahme von Spenden
Vor kurzem hat die Generalagentur Signal Iduna Nicolas Eckert aus Weißbach angeboten der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach einen Zeltpavillon im Wert von 361,57 € zu spenden.
Der Gemeinderat sah bei der Spende keinen verfänglichen Hintergrund und beschloss daher einstimmig, sie dankend anzunehmen.Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse
Diesmal waren keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben. Verschiedenes
Bürgermeister Rainer Züfle informierte darüber, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 16. Dezember 2019, stattfinden wird.