Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Sitzungsberichte

Sitzungsbericht vom 19.04.2021

Erstelldatum19.05.2021

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.04.2021

Beratung und Beschlussfassung über das Installieren von Dachflächen-Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Gemeinde Weißbach:
-          Rathaus Weißbach
-          Sonstige Gebäude
Ein Geschäftszweig der ZEAG – einem Tochterunternehmen der EnBW – ist es Dach- und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu planen, diese bauen zu lassen und dann auch die technische Betriebsführung zu übernehmen. All dies geschieht entweder im Auftrag eines Auftraggebers – in der Regel also dem Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer – oder im Rahmen eines BürgerEnergie-Modells. Bei letzterem haben die Bürger die Möglichkeit, sich über eine Genossenschaft an der Photovoltaikanlage zu beteiligen. Da die Gemeinde Weißbach etliche Gebäude mit großen Dachflächen besitzt, hat sie kürzlich von der ZEAG analysieren lassen, auf welchen Gebäude eine Dachflächen-Photovoltaikanlage technisch und wirtschaftlich sinnvoll wäre. Überraschenderweise wäre die Sinnhaftigkeit nur bei drei Gebäuden der Gemeinde gegeben: Dem Rathaus Weißbach, dem Bürgerzentrum Langenbachtal und der Grundschule Weißbach. Bei allen anderen Gebäuden der Gemeinde stehen der Wirtschaftlichkeit entweder faktische Gründe (Dachausrichtung, Verschattung, etc.) oder energieökonomische Gründe entgegen. Bei der derzeitigen Rechtslage rechnet sich eine Dachflächen-Photovoltaikanlage nämlich nur noch dann, wenn man mit ihr primär seinen eigenen Strombedarf abdeckt und nur den „überschüssigen“ Strom ins Netz einspeist. Fürs Rathaus schlägt die ZEAG eine Anlage mit 19 kWp vor. Diese würde rund 20.213,00 € kosten und würde sich voraussichtlich schon nach zwölf Jahren amortisieren. Bekanntlich wird das Rathaus dieses Jahr ohnehin umgebaut und erweitert. Die Planung sieht bislang zwar vor, bereits die Vorbereitungen für eine Dachflächen-Photovoltaikanlage zu treffen, eine solche aber erst irgendwann später zu installieren. In Anbetracht der verhältnismäßig raschen Amortisation wäre es allerdings sinnvoll, die Photovoltaikanlage bereits im Zuge der bevorstehenden Bauarbeiten installieren zu lassen. Dabei wäre die Montage dann auch günstiger zu bewerkstelligen anstatt als Einzelmaßnahme. Im Übrigen entspricht dieser Vorschlag auch dem Wunsch, den die BWV-Gemeinderatsfraktion im Rahmen der Beratung des Haushaltsplans für das Jahr 2021 geäußert hat. Auf dem Dach des Bürgerzentrums Lagenbachtal wäre nach Meinung der ZEAG eine Photovoltaikanlage mit 62 kWp Leistung zweckmäßig. Diese würde rund 64.680,00 € kosten und hätte ebenfalls eine Amortisationszeit von etwa zwölf Jahren. Für die Grundschule wird eine Dachflächen-Photovoltaikanlage mit 23 kWp Leistung empfohlen. Der Invest würde circa 24.255,00 € betragen. Auch hier würde die Amortisation voraussichtlich nach zwölf Jahren eintreten.Bei allen drei Gebäuden erscheint es zweckmäßig, die Photovoltaikanlagen von der ZEAG planen und sie dann auch über sie installieren zu lassen. Für die Installation wird die ZEAG sich freilich der Hilfe eines regionalen Handwerksbetriebs bedienen. Außerdem sollte mit der ZEAG auch ein Vertrag über die technische Betriebsverführung abgeschlossen werden. Die Kosten hierfür lägen für alle drei Anlagen bei insgesamt etwa 500,00 € bis 900,00 € pro Jahr. Zudem musste der Gemeinderat auch entscheiden, ob die Dachflächen-Photovoltaikanlagen dann Eigentum der Gemeinde Weißbach, der ZEAG oder einer noch zu gründenden „BürgerEnergie Weißbach GmbH & Co. KG“ werden sollen. Wären die drei Photovoltaikanlagen im Eigentum der Gemeinde, wäre jährlich ein Gewinn in Höhe von mehreren Tausend Euro zu erwarten. Im zweiten und dritten Fall müsste die Gemeinde zwar keine Investitionskosten stemmen, hätte andererseits aber bloß den Nutzen, jährlich rund 1.632,70 € an Stromkosten einzusparen – und das auch nur bei einer 30-jährigen Nutzungszeit der Photovoltaikanlagen. Bei nur 20 Jahren Nutzungszeit würde die jährliche Einsparung hingegen nur etwa 821.43 € betragen. Der Gemeinderat beschloss nach intensiver Beratung, im Zuge der Bauarbeiten für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses in Weißbach auf dem Rathausdach eine Photovoltaikanlage installieren zu lassen. Die Anlage soll im Eigentum der Gemeinde sein, aber von der ZEAG geplant und gebaut werden. Zudem soll die Gemeinde ebenfalls im Jahr 2021 auf den Dächern der Grundschule Weißbach und des Bürgerzentrums Langenbachtal eine Photovoltaikanlage installieren lassen. Auch diese Anlagen sollen Eigentum der Gemeinde sein und von der ZEAG geplant und gebaut werden. Die Gemeindeverwaltung wurde außerdem beauftragt, mit der ZEAG für alle vorstehend genannten Photovoltaikanlagen jeweils auch einen Betriebsführungsvertrag abzuschließen. Umbau und Erweiterung des Rathauses in Weißbach:
- Vergabe der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten
- Vergabe der Elektroarbeiten
Architekt Thorsten Herzog berichtete, dass die oben genannten Arbeiten vor kurzem unter mehreren Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden sind.Für die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten hat unter zwei Anbietern die Firma Braun aus Markelsheim mit 62.010,13 € brutto das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Damit liegt dieses Angebot 1.188,99 € brutto über der Kostenschätzung. Für die Elektroarbeiten ist bis zum Submissionstermin am 15.04.2021 leider gar kein Angebot eingegangen. Sechs der insgesamt acht angeschriebenen Firmen sind bereits für das ganze Jahr ausgelastet. Die beiden anderen Firmen hätten bei mehr Zeit für die Angebotserstellung vermutlich ein Angebot abgegeben.Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärarbeiten an die Firma Braun aus Markelsheim zu vergeben. Daneben wurde beschlossen, dass die Elektroarbeiten erneut ausgeschrieben werden.Aussprache und Beschlussfassung über den Vorschlag der BWV-Gemeinderatsfraktion einen Teil des Bolzplatzes im Wohngebiet „Halberger Ebene“ in Weißbach in einen Kinderspielplatz umzunutzenDie BWV-Gemeinderatsfraktion hat im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung des Haushaltsplans für das Jahr 2021 den Vorschlag geäußert, die Fußballtore auf dem Bolzplatz im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene“ in Weißbach näher zusammenzustellen, um auf der frei werdenden Fläche einen Kinderspielplatz anzulegen. Bei einem gemeinsamen Vor-Ort-Termin mit Gemeinderat und Gemeindeverwaltung wurde erörtert und im Nachgang in der Gemeinderatsitzung beschlossen, dass durch das Umstellen der Tore Platz für einen Spielplatz geschaffen werden soll. Somit bleibt der Bolzplatz erhalten und ein kleiner Kinderspielplatz kann angelegt werden. Im nächsten Schritt soll ein Spielplatzplaner beauftragt werden, Vorschläge für die Gestaltung eines Kinderspielplatzes zu erarbeiten.VerschiedenesUnter anderem wurde noch Folgendes bekanntgegeben oder besprochen:-            Bürgermeister Rainer Züfle informierte den Gemeinderat über eine von ihm getroffene Eilentscheidung bezüglich der Beschaffung von 5.000 Corona-Selbsttests im Wert von insgesamt 23.800 € brutto.-            Der Klär- und Wassermeister Jens Mettendorfer wird die Gemeinde Weißbach zum 30.09.2021 verlassen. Bauhofmitarbeiter Steffen Waldert wird die Stelle des Klär- und Wassermeisters übernehmen und somit den Bauhof verlassen. Aus diesem Grund wird die Stelle eines Bauhofmitarbeiters ausgeschrieben.-            Die nächste öffentliche Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 17.05.2021, im Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach stattfinden.