Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Weißbach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate

Sitzungsberichte

Sitzungsbericht vom 24.05.2022

Erstelldatum12.07.2022

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.05.2022

BaugesucheDem Gemeinderat lagen diesmal zwei Baugesuche vor. Beim ersten Baugesuch ging es um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten im Schulweg in Weißbach. Dieses Bauvorhaben ist bereits zweimal im Gemeinderat beraten worden: Am 25.01.2022 sowie am 23.02.2022. In der Januar-Sitzung war die Entscheidung über das Einvernehmen vertagt worden, und in der Februar-Sitzung war dem Vorhaben das Einvernehmen der Gemeinde dann versagt worden. Auf diesen Gemeinderatsbeschluss hin hat der Bauherr seine Planung geringfügig überarbeitet. Nach Meinung des Landratsamts Hohenlohekreis – Untere Baurechtsbehörde – ist das Bauvorhaben nun genehmigungsfähig.Der Gemeinderat versagte dem Bauvorhaben dennoch mehrheitlich erneut das Einvernehmen.Beim zweiten Baugesuch ging es um den Einbau einer weiteren Garage in die bestehende Scheune in der Brunnengasse 10 in Crispenhofen.Diesem Bauvorhaben wurde das Einvernehmen einstimmig erteilt.Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise (Jahresprogramm 2021)Laut der Eigenkontroll-Verordnung sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, alle zehn bis fünfzehn Jahre sämtliche öffentlichen Abwasserkanäle auf Schäden untersuchen zu lassen. Im Ortsteil Weißbach ist die letzte Untersuchung mittels einer Video-Kamera in den Jahren 2018 bis 2021 erfolgt. Die Untersuchung im Ortsteil Crispenhofen datiert noch vom Jahr 2009 und soll dieses Jahr erneut erfolgen. Um einen Sanierungsstau zu vermeiden, lässt die Gemeinde Weißbach jedes Jahr einige Schadstellen sanieren. Sofern möglich, erfolgt die Sanierung grundsätzlich in geschlossener Bauweise – also durch das „Einkleben“ von partiellen oder kompletten Inlinern (das sind mit Epoxidharz bestrichene Glasfaserschläuche). Dieses Verfahren ist bewährt und wesentlich kostengünstiger als die Sanierung in offener Bauweise, also das Aufgraben der Schadstellen. Auch dieses Jahr sollen wieder Kanalsanierungsarbeiten in geschlossener Bauweise durchgeführt werden. Vorgesehen ist hierbei die Sanierung von sechs Schadstellen in der Ortschaft Weißbach. Die entsprechenden Arbeiten sind unter fünf Fachfirmen beschränkt ausgeschrieben worden. Drei der Firmen haben ein Angebot abgegeben. Mit einem Preis von 26.426,04 € brutto hat sich das Angebot der Firma Diringer & Scheidel aus Mannheim dabei als das wirtschaftlichste erwiesen. Folglich entschied der Gemeinderat, die Kanalsanierungsarbeiten an die Firma Diringer & Scheidel zu vergeben.Gründung eines Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal: Erneute Beschlussfassung der Verbandssatzung Die Gemeinderäte von Niedernhall, Weißbach und Forchtenberg bereits haben in ihren öffentlichen Sitzungen im September 2021 den Grundsatzbeschluss gefasst, einen gemeinsamen Abwasserzweckverband (AZV) für die Abwasserbeseitigung zu gründen. Zur Gründung des Zweckverbands muss eine Verbandssatzung erlassen werden, in der die Grundzüge der Zusammenarbeit der drei Gemeinden zu regeln sind. Den entsprechenden Beschluss haben die Gemeinderäte jeweils in ihrer öffentlichen Sitzung im November 2021 gefasst.Laut § 7 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) bedarf die Verbands-satzung der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, vorliegend also des Landratsamts Hohenlohekreis. Im Zuge der Prüfung der beschlossenen Verbandssatzung machte das Landratsamt bezüglich einiger Formulierungen sinnvolle Verbesserungsvorschläge. Hinsichtlich einiger weniger Punkte, die sich thematisch vor allem um den vorgesehenen Übergang der bestehenden Kläranlagen auf den AZV sowie um die Finanzierung des Verbands und seine Umlagen drehten, äußerte das Landratsamt sogar rechtliche Bedenken.Um diese Bedenken auszuräumen, wandten sich die Städte Forchtenberg und Niedernhall sowie die Gemeinde Weißbach dann an Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Schöneweiß von der Anwaltskanzlei Spahn • Uhl • Schöneweiß aus Freiburg. Diese Kanzlei ist auf kommunalrechtliche Themen spezialisiert, darunter auch auf Fragen zur interkommunalen Zusammenarbeit. Herr Dr. Schöneweiß hat die Verbandssatzung daraufhin in Abstimmung mit den drei Gemeinden und dem Landratsamt so überarbeitet, dass den Vorschlägen und Bedenken des Landratsamts zwar weitgehend Rechnung getragen wird, die Grundgedanken der ursprünglichen Satzungsregelungen jedoch trotzdem erhalten bleiben.Der Gemeinderat hat die überarbeitete Verbandssatzung des AZV Mittleres Kochertal darum einstimmig beschlossen.Das Landratsamt hat die Satzung inzwischen bereits genehmigt und die Satzung mitsamt der Genehmigung am 31.05.2022 öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung ist damit zum 01.06.2022 in Kraft getreten und der AZV Mittleres Kochertal offiziell gegründet.  Nichtöffentlich gefasste GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle hatte diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekanntzugeben.VerschiedenesUnter anderem wurde noch Folgendes besprochen beziehungsweise bekanntgegeben:-            Die nächste Gemeinderatsitzung wird voraussichtlich am Dienstag, dem 28.06.2022, im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach stattfinden.