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Sitzungsberichte

Sitzungsbericht vom 20.02.2023

Erstelldatum10.03.2023

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.02.2023

Einrichtung eines Gemeindevollzugsdienstes (GVD) in der Gemeinde Weißbach zum 01.03.2023: Erlass einer DienstanweisungIn den zurückliegenden Jahren hat der Polizeivollzugsdienst kaum noch den ruhenden Verkehr in der Gemeinde Weißbach überwacht. Dies hat im Ergebnis dazu geführt, dass Parkverstöße zumeist ohne Folgen blieben. Dieser Umstand wurde von Teilen der Einwohnerschaft und vom Gemeinderat immer wieder kritisiert. Darum hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom 26.03.2019 die Einführung eines Gemeindevollzugsdienstes grundsätzlich befürwortet. Nach etlichen erfolglosen Versuchen war die Stellenausschreibung vom November 2022 endlich erfolgreich. In seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 hat der Gemeinderat die Einstellung des vorgeschlagenen Bewerbers, Herrn Thomas Wegner aus Forchtenberg, befürwortet. Herr Wegner wird ab dem 01.03.2023 zunächst auf Mini-Job-Basis tätig werden und soll dann ab dem Herbst 2023 auf bis zu 20 % Arbeitsumfang aufstocken. Damit Herr Wegner seinen Dienst als Gemeindevollzugsbediensteter der Gemeinde Weißbach ausüben kann, ist es allerdings rechtlich erforderlich, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung eine Dienstanweisung für den Gemeindevollzugsdienst beschließt, die dann noch vor seinem Dienstantritt im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden muss. Der Gemeinderat hat diese Dienstanweisung nun einstimmige erlassen. Ihr Wortlaut ist daraufhin im Mitteilungsblatt Nr. 08/2023 vom 24.02.2023 öffentlich bekannt gemacht worden. Somit kann Herr Wegner seit dem 01.03.2023 in Weißbach als Gemeindevollzugsbediensteter tätig werden. Die Einsatz- und Aufgabenschwerpunkte des Gemeindevollzugsdienstes werden im Vorfeld zwischen dem Verbandshauptamt und dem Bürgermeister abgestimmt und künftig je nach Bedarf immer wieder angepasst werden.Entscheidung über fünf Anträge auf Durchführung eines Bauleitplanungsverfahrens für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Gebiet der Gemeinde WeißbachBei der Gemeinde Weißbach sind in den letzten Monaten insgesamt fünf Anträge auf Durchführung eines Bauleitplanungsverfahrens für Freiflächen-Photovoltaikanlage eingegangen.Konkret handelt es sich hierbei um:1.) Antrag von Herrn Simon Hoffmann aus Halberg Herr Simon Hoffmann möchte auf den Grundstücken Flst.-Nr. 130, 131, 132 und 133 im Gewann „Große Äcker“ auf der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, auf einer circa 86.000 m² großen Fläche eine Agri-Photovoltaikanlage errichtet werden. Die betreffende Fläche ist im Lageplan (PDF-Dokument, 1,59 MB, 10.03.2023) mit der Ziffer 1 gekennzeichnet. Der Gemeinderat befürwortete diesen Antrag einstimmig, insbesondere weil die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche wegen der speziellen Bauform der Agri-Photovoltaikanlage weiterhin möglich bleibt. 2.) Antrag der ZEAG Erneuerbare Energien GmbH aus Heilbronn Die ZEAG Erneuerbare Energien GmbH würde gerne auf dem Grundstück Flst.-Nr. 147/2 im Gewann „Graben“ auf der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, sowie auf den Grundstücken Flst.-Nr. 2220, 2222, 2223 und 7123 im Gewann „Halberg“ auf der Gemarkung Niedernhall auf insgesamt rund 85.000 m² Fläche - davon rund 34.900 m² im Gebiet der Gemeinde Weißbach - eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichten. Die Fläche trägt im Lageplan (PDF-Dokument, 1,59 MB, 10.03.2023) die Ziffer 2. Der Gemeinderat fand die Absicht der ZEAG, diese Photovoltaikanlage im genossenschaftlichen Modell zu betreiben, zwar sehr löblich, lehnte das Vorhaben aber trotzdem einstimmig ab, weil der Weiler Halberg ansonsten auf bis zu drei Seiten von Photovoltaikanlagen umgeben wäre.3.) Antrag der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH aus Schwäbisch Hall Die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH wollen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 81 im Gewann „Steige“ auf der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, eine circa 54.000 m² große Freiflächen-Photo­volta­ikanlage bauen. Die Lage der Fläche ist  im Lageplan (PDF-Dokument, 1,59 MB, 10.03.2023) mit der Ziffer 3 versehen. Auch dieser Antrag wurde vom Gemeinderat einstimmig abgelehnt.   4.) Antrag der PRIN Holding GmbH aus Niedernhall Der Antrag der PRIN Holding GmbH hat eine rund 17.000 m² große Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 108 im Gewann „Häuble“ auf der Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, zum Gegenstand. Die Lage der Fläche ist im Lageplan (PDF-Dokument, 1,59 MB, 10.03.2023) mit der Ziffer 4 gekennzeichnet. Da die Fläche keine guten Bodenwertzahlen aufweist und zudem nahezu nicht einsehbar ist, stimmte der Gemeinderat hier einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit Stimmenmehrheit zu. 5.) Antrag der Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH aus Niedernhall Die Bürgerwindpark Hohenlohe GmbH beabsichtigt, auf den Grundstücken Flst.-Nr. 1169 und 1175 im Gewann „Straßenäcker“ sowie Flst.-Nr. 1170 im Gewann „Donnersteige“ auf der Gemarkung Crispenhofen eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten. Die circa 110.000 m² große Fläche liegt innerhalb des Windparks Weißbach und trägt im Lageplan (PDF-Dokument, 1,25 MB, 10.03.2023) die Ziffer 5. Weil dieser Bereich durch die Windkraftanlagen ohnehin schon optisch vorbelastet ist, und weil sich Windkraft und Photovoltaik gut ergänzen, da der Wind auch nachts weht, bei Sonnenschein aber oftmals weniger Wind herrscht, gab der Gemeinderat mit knapper Mehrheit auch diesem Antrag statt.       Nach derzeitiger Rechtslage sollen die Gemeinden auf mindestens 0,2 % ihrer Gemarkungsfläche Frei­flächen-Photovoltaikanlagen ermöglichen. Die drei Anlagen, denen der Gemeinderat nun zugestimmt hat, machen zusammen aber schon mehr als 1,6 % der Gemarkungsfläche aus.Darum hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, weitere Anlagen im Gemeindegebiet nun grundsätzlich nicht mehr zu befürworten. Damit die Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom Landratsamt baurechtlich genehmigt werden können, muss der Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal den Flächennutzungsplan ändern, und die Gemeinde Weißbach muss für jede der Anlagen einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan erlassen. Da diese Verfahren einiges an Kosten verursachen, aber nicht im Interesse der Allgemeinheit, sondern der jeweiligen Antragsteller erfolgen, hat der Gemeinderat außerdem einstimmig beschlossen, Bürgermeister Rainer Züfle zu beauftragen, mit den Antragstellern eine Kostenübernahmevereinbarung abzuschließen. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, wird die Gemeinde die Verfahren also nicht durchführen.Neuwahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach und seines Stellver­treters: Zustimmung des Gemeinderats nach § 8 Abs. 2 FeuerwehrgesetzGemäß § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz (FwG) werden ehrenamtliche tätige Feuerwehrkommandanten und deren Stellvertreter von den Angehörigen der Einsatzabteilungen für die Dauer von fünf Jahren in geheimer Wahl gewählt und nach Zustimmung des Gemeinderats zur Wahl durch den Bürgermeister bestellt. Sowohl die Amtszeit des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach, Herrn Markus Ehrmann aus Ingelfingen (früher: Crispenhofen), als auch die Amtszeit des stellvertretenden Kommandanten, Herrn Marcus Reeber aus Crispenhofen, läuft jetzt turnusgemäß aus. In der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weißbach am 28.01.2023 sind sie von den Angehörigen der Einsatzabteilungen aber jeweils mit überwältigender Mehrheit wiedergewählt worden. Sowohl Herr Ehrmann als auch Herr Reeber zeichnen sich durch hervorragende feuerwehrtechnische Kenntnisse, Einsatzbereitschaft und ein hohes Maß an sozialer Kompetenz aus. Deshalb stimmte der Gemeinderat ihrer erneuten Wahl einstimmig zu.Bekanntgabe nichtöffentlich gefasste GemeinderatsbeschlüsseBürgermeister Rainer Züfle gab bekannt, dass der Gemeinderat in seiner nichtöffentlichen Sitzung vom 23.01.2023 beschlossen hatte, dass Herr Thomas Wegner zum frühest möglichen Zeitpunkt für die Gemeinde Weißbach und die Stadt Forchtenberg als Gemeindevollzugsbediensteter tätig wird. Die Beschäftigung erfolgt zunächst auf Mini-Job-Basis; später soll die für die Gemeinde Weißbach zu erbringende Arbeitszeit aber auf bis zu 20 % der vollen tariflichen Arbeitszeit erhöht werden. VerschiedenesDie nächste Gemeinderatssitzung wird voraussichtlich am Montag, dem 20.03.2023, im Kleinen Saal des Bürgerzentrums Langenbachtal in Weißbach stattfinden.