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Aktuelles

Sitzungsbericht vom 23.07.2024

Erstelldatum09.08.2024

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024

  • Verpflichtung der am 09.06.2024 gewählten Gemeinderätinnen und Gemeinderäte

Bei der Gemeinderatswahl am 09.06.2024 sind folgende Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Wahlperiode 2024 bis 2029 gewählt worden:

Von der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV): Herr Markus Egner, Herr Rainer Irouschek, Herr Frank Jaag, Frau Waltraud Kuhnle, Herr Markus Rüdele und Herr Thomas Weinmann.

Von der Freien Wählervereinigung (FWV): Herr Jan Ballenberger, Frau Daniela Bühler, Herr Elias Foss, Herr Harald Hochholdinger und Herr Simon Hoffmann.

Von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD): Frau Isa Carmen Philipp.

Bürgermeister Züfle gratulierte allen Gewählten nochmals herzlich zu ihrem Wahlerfolg und informierte sie sodann über die mit dem Amt des Gemeinderats zusammenhängenden Rechte und Pflichten. Anschließend las er laut den Amtseid vor, woraufhin die anwesenden Gewählten „Ich gelobe es!“ antworteten und ihr Versprechen mit einem Handschlag und einer Unterschrift bekräftigten.

  • Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters

Laut Gesetz hat der Gemeinderat zu Beginn jeder neuen Amtsperiode aus seiner Mitte eine oder mehrere Personen zu wählen, die den Bürgermeister im Verhinderungsfall vertreten. In Weißbach ist es traditionell so, dass jede der drei im Gemeinderat vertretenen Listen einen Stellvertreter stellen darf, wobei die Liste, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen erhalten hat, den ersten Stellvertreter vorschlagen darf, die Liste mit den zweitmeisten Stimmen den zweiten Stellvertreter und die Liste mit den drittmeisten Stimmen den dritten Stellvertreter.

Dieser Tradition folgend wurden nun im Wege der Einigung Gemeinderat Thomas Weinmann von der BWV zum ersten Stellvertreter, Gemeinderätin Daniela Bühler von der FWV zur zweiten Stellvertreterin und Gemeinderätin Isa Carmen Philipp von der SPD zur dritten Stellvertreterin gewählt.

  • Besetzung der Ausschüsse des Gemeinderats und Bestimmung der Vertreter der Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Mittleres Kochertal und des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal

Im Wege der Einigung besetzte der Gemeinderat die beratenden Ausschüsse wie folgt:

Finanzausschuss: Mitglieder: Waltraud Kuhnle, Markus Egner, Harald Hochholdinger, Jan Ballenberger. Stellvertreter: Rainer Irouschek, Thomas Weinmann, Simon Hoffmann, Daniela Bühler.

Bauausschuss: Mitglieder:Markus Rüdele, Thomas Weinmann, Simon Hoffmann, Jan Ballenberger. Stellvertreter: Markus Egner, Frank Jaag, Daniela Bühler, Elias Foss.

Sport- und Kulturausschuss: Mitglieder: Markus Egner, Thomas Weinmann, Harald Hochholdinger, Simon Hoffmann. Stellvertreter: Waltraud Kuhnle, Markus Rüdele, Elias Foss, Jan Ballenberger.

In die Verbandsversammlung des Gemeinderverwaltungsverbands Mittleres Kochertal wurden folgende Gemeinderäte entsandt: Frank Jaag, Elias Foss, Isa Carmen Philipp. Stellvertreter: Waltraud Kuhnle, Simon Hoffmann, Rainer Irouschek.

Folgende Gemeinderäte werden die Gemeinde Weißbach in der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands Mittleres Kochertal vertreten: Markus Rüdele, Thomas Weinmann, Daniela Bühler. Stellvertreter: Rainer Irouschek, Frank Jaag, Harald Hochholdinger.

  • Abschluss eines Übertragungsvertrags zwischen der Gemeinde Weißbach und der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen/Weißbach über die Kinderkrippe Weißbach, den Kindergarten Weißbach und den Kindergarten Crispenhofen

Mit Schreiben vom 20.07.2023 hat die evangelische Gesamtkirchengemeinde Crispenhofen/Weißbach die Kindergartenverträge mit der Gemeinde Weißbach gekündigt. Deshalb wird die Trägerschaft für die Kinderkrippe Weißbach, den Kindergarten Weißbach und den Kindergarten Crispenhofen ab dem 01.09.2024 auf die Gemeinde Weißbach übergehen.

Die Details des Betriebsübergangs müssen in einem Übertagungsvertrag geregelt werden, welcher der Zustimmung des Gemeinderats bedarf.

Das Gremium stimmte dem Vertrag in der Form, wie ihn die Verwaltung und die Kirchengemeinde miteinander ausgehandelt haben, einmütig zu.

  • Wiederbesetzung der Leitungsstelle im Kindergarten Weißbach: Verfahren im Falle einer Bewerbung während der diesjährigen Sommerpause des Gemeinderats

Die seit mehreren Monaten vakant gewesene Leitungsstelle im Kindergarten Weißbach sollte eigentlich zum 01.07.2024 neu besetzt werden, doch ist die designierte Person leider kurzfristig wieder abgesprungen. Da die Trägerschaft für den Kindergarten am 01.09.2024 von der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Crispen-hofen/Weißbach auf die Gemeinde Weißbach übergehen wird, sucht nun nicht mehr die Kirchengemeinde, sondern bereits die bürgerliche Gemeinde nach einer neuen Einrichtungsleitung.

Zuständig für die Wahl der Einrichtungsleitung ist der Gemeinderat. Allerdings wird die nächste Gemeinderatssitzung wegen der Sommerferien erst in zwei Monaten stattfinden. Sollten während dieser Zeit Bewerbungen für die Leitungsstelle eingehen, muss also ein „Notgremium“ bestimmt werden, das aufgrund der Dringlichkeit ausnahmsweise anstatt des Gemeinderats die Entscheidung treffen darf.

Nach kurzer Debatte folgte der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung, für die sitzungsfreie Zeit die Entscheidung über die Besetzung der Stelle der Kindergartenleitung auf ein Gremium zu übertragen, das aus dem Bürgermeister, den drei stellvertretenden Bürgermeistern sowie der Personalamtsleiterin oder dem Hauptamtsleiter des Verbandshauptamts besteht. Um schnell entscheiden zu können, soll dieses Gremium immer als beschlussfähig gelten, also auch dann, wenn eines oder mehrere seiner Mitglieder nicht anwesend sein können.

  • Haushaltsübertragungen: Übertragung von Investitionsansätzen aus dem Jahr 2023 in das Folgejahr 2024

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan gilt grundsätzlich nur für das jeweilige Kalenderjahr. Um eine erneute Veranschlagung der Mittel zu vermeiden und die Mittelbewirtschaftung zu erleichtern, sind aber Ausnahmen vom Grundsatz der zeitlichen Bindung vorgesehen. So können nach § 21 GemHVO unter bestimmten Voraussetzungen nicht bewirtschaftete Ansätze für Auszahlungen und zweckgebundene investive Einzahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.

Auf Vorschlag der Verwaltung machte der Gemeinderat von dieser Möglichkeit erneut Gebrauch und beschloss einstimmig, dass folgende Haushaltsüberträge vom Haushaltsjahr 2023 in das Folgejahr festgestellt werden:

-    Summe Haushaltsübertragungen von Einzahlungsansätzen für zweckgebundene investive Einzahlungen, deren Eingang sicher ist: 184.500 Euro und

-    Summe Haushaltsübertragungen von Auszahlungsansätzen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen: 1.176.100 Euro.

Außerdem erklärte sich der Gemeinderat mit der zweckgebundenen Verwendung der Haushaltsüberträge im Haushalt 2024 einverstanden und nahm zur Kenntnis, dass die Finanzierung der Haushaltsüberträge insbesondere durch noch eingehende Zuweisungen und Zuschüsse sowie unter Verwendung der Liquiditätsverbesserung aus 2023 erfolgt. Der Saldo aus den Haushaltsübertra­gungen von Einzahlungen (184.500 Euro) und Auszahlungen (1.176.100 Euro) ergibt nämlich im Haushaltsjahr 2023 einen Finanzierungsmittelbedarf in Höhe von 991.600 Euro, der durch das Finanzergebnis des Haushaltsjahres 2023 und des Haushaltsjahres 2024 gedeckt ist.

  • Finanzzwischenbericht für das Haushaltsjahr 2024

Der stellvertretende Verbandskämmerer David Hildebrandt vom GVV Mittleres Kochertal erstattete dem Gemeinderat einen Zwischenbericht über die Finanzlage der Gemeinde und den Stand des Haushaltsvollzugs 2024.

Nach derzeitigen Stand sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen zur Jahresmitte planmäßig und es liegen keine nennenswerten Abweichungen vor. Der Stand der liquiden Mittel (Kontostand) beläuft sich derzeit auf rund 1,00 Million Euro. Zum Jahresende werden die liquiden Mittel voraussichtlich über dem geplanten Stand von rund 1,57 Millionen Euro liegen.

Der Gemeinderat nahm hiervon Kenntnis.

  • Ertüchtigung des Park- und Festplatzes beim Bürgerzentrum Langenbachtal in Weißbach:

- Bericht über die durchgeführten Maßnahmen

- Beschluss der Kostenfeststellung

Vor kurzem hatte die Gemeinde Weißbach die Ehre, Veranstaltungsort für den 1. Kochertaler Weinsommer zu sein. Aus praktischen Erwägungen wurde das Fest nicht in der Ortsmitte Weißbach abgehalten, sondern auf dem Platz neben dem Bürgerzentrum Langenbachtal. Dieser Platz war beim Bau des Bürgerzentrums bewusst als Multifunktionsplatz konzipiert worden, mit dem Ziel sowohl als Parkplatz als auch als Bolzplatz, Verkehrsübungsplatz und Festplatz zu dienen.

Da auf dem Platz bis dato aber noch keine große Veranstaltung durchgeführt worden ist, ist leider erst anlässlich der Planungen für den Kochertaler Weinsommer aufgefallen, dass die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des Platzes eigentlich völlig unzureichend war: Sowohl die Strom- als auch die Wasserentnahmestellen waren zahlenmäßig zu wenig und zudem zu schwach dimensioniert; außerdem konnte anfallendes Abwasser nicht richtig entsorgt werden.

Um den 1. Kochertaler Weinsommer nicht zu gefährden, hat das Verbandsbaumt zusammen mit dem Gemeindebauhof seit dem Frühjahr nach Möglichkeiten gesucht, wie der Platz für die Funktion als Festplatz ertüchtigt werden kann. Aufgrund der extrem knappen Zeit mussten die Ideen alsdann unverzüglich umgesetzt werden. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Materialbeschaffungen und Auftragsvergaben in Höhe von rund 78.000 € hat Bürgermeister Rainer Züfle deshalb notgedrungen als Eilentscheidungen getroffen. Zu erwähnen sind hier insbesondere die Vergabe des Auftrags zur Lieferung der Verteilerschränke und der Stromkabel an die Firma M. Dörr aus Weißbach und die Vergabe der Erdarbeiten für die Verlegung von Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen an die Firma K. Dorfi aus Weißbach.

Im Haushalt 2024 waren für die gesamte Maßnahme Finanzmittel in Höhe von insgesamt 25.000 € eingeplant. Somit sind summa summarum leider überplanmäßige Ausgaben in Höhe von mehr als 52.000,00 € angefallen. Dies ist zwar ärgerlich, doch ist die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur des Park- und Festplatzes beim Bürgerzentrum jetzt tatsächlich so, dass dort auch größere Veranstaltungen durchgeführt werden können.

Der Gemeinderat nahm von den durchgeführten Maßnahmen sowie von den in diesem Zusammenhang getroffenen Eilentscheidungen zustimmend Kenntnis und bewilligte die durch die Maßnahmen notwendig gewordenen überplanmäßigen Ausgaben.

Außerdem wurde angeregt, künftig auch den Winterlichen Markt und das Krappenstecher-Fest nicht mehr in der Weißbacher Ortsmitte, sondern lieber auf dem Park- und Festplatz abzuhalten.

  • Bau eines Kinderspielplatzes im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene II“ in Weißbach: Ver­gabe des Auftrags für die Spielgeräte

Bereits seit längerem befassen sich der Gemeinderat und die Verwaltung mit dem Anlegen eines Kinderspielplatzes auf einer Teilfläche des Bolzplatzes auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1543 im Wohnbaugebiet „Halberger Ebene“ in Weißbach.

Schon im Jahr 2023 hatte die Verwaltung versucht, einen Teil dieses Projekts über das Regionalbudget des LEADER-Programms gefördert zu bekommen, was jedoch leider nicht geklappt hat. Deshalb hat die Gemeinde für’s Jahr 2024 dann erneut einen Zuschussantrag gestellt.

Währenddessen hat das Verbandsbauamt von verschiedenen Herstellern Angebote für mögliche Spielgeräte eingeholt. In puncto Funktionalität und Preis-Leistungs-Verhältnis haben hierbei die von der Firma Stefan Müller aus Westernhausen vertriebenen Spielgeräte am meisten überzeugt. Deshalb hat das Verbandsbauamt dann auf deren Basis eine Spielplatzplanung erstellt. Dieses Unterfangen war zwar nicht ganz einfach, weil der Spielplatz ja für verschiedene Altersgruppen interessant sein soll, die zur Verfügung stehende Fläche aber nicht sehr groß ist und um jedes Spielgerät herum ein vorgegebener Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Letztlich ist es dem Verbandsbauamt aber trotzdem gelungen, einen interessanten Spielplatz mit insgesamt fünf Spielgeräten zu konzipieren.

Unter Zugrundelegung dieser Konzeption beschloss der Gemeinderat nun einstimmig die Firma Stefan Müller zum Angebotspreis von 41.906,85 € brutto mit der Lieferung und Montage von zunächst vier Spielgeräten zu beauftragen. Das fünfte Spielgerät zum Preis von 21.390,25 € soll die Verwaltung beschaffen, sobald die Entscheidung über den neuerlichen Zuschussantrag der Gemeinde für das Regionalbudget des LEADER-Programms vorliegt.

  • Baugesuche

Dem Gemeinderat lagen diesmal insgesamt drei Baugesuche vor:

  • Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Flst.-Nr. 180/3 in der Niedernhaller Straße 8 in Weißbach.
  • Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit angebautem Doppel-Carport auf dem Grundstück Flst.-Nr. 1636 im Erlenweg 2 in Weißbach.
  • Umbau und teilweise Nutzungsänderung im Erdgeschoss und in einem Teil des Dachgeschosses des bestehenden Wohn- und Scheunengebäudes Halberg 26 auf dem Grundstück Flst.-Nr. 48, Gemarkung Crispenhofen, Flur Halberg, zwecks Vergrößerung der vorhandenen Wohnung und Einbau eines zusätzlichen Apartments; außerdem Rückbau zweier kleiner landwirtschaftlicher Gebäude auf dem Grundstück Flst.-Nr. 48 zwecks Errichtung einer eigenen Zufahrt zum Gebäude Halberg 26.

Allen drei Baugesuchen beziehungsweise den dafür beantragten Befreiungen erteilte der Gemeinderat jeweils einstimmig sein Einvernehmen.

  • Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Gemeinderatsbeschlüsse

Es waren diesmal keine nichtöffentlich gefassten Gemeinderatsbeschlüsse bekannt zu geben.

  • Verschiedenes

Unter anderem wurde daran erinnert, dass die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung voraussichtlich am Montag, dem 23.09.2024, stattfinden wird.